Hauptmenü

Willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree

Gebäude des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree © Foto: Amtsgericht Fürstenwalde
Gebäude des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree © Foto: Amtsgericht Fürstenwalde
Organisation
Organisation:
Amtsgericht Fürstenwalde/Spree
Standort
Straße:
Eisenbahnstraße 8
PLZ Ort:
15517 Fürstenwalde/Spree
Ansprechpartner:
Telefon:
+49 3361/ 509-6
Fax:
+49 3361/ 509-830
Organisation
Standort
Zusatzname 1:
Postanschrift
Postfach:
1320
PLZ Ort:
15503 Fürstenwalde/Spree
Ansprechpartner:
E-Mail:
poststelle@­agfw.brandenburg.de

E-Mail-Anschriften dürfen nicht zur Übersendung von Mitteilungen in Rechtssachen verwendet werden, da die Einreichung per E-Mail NICHT zugelassen ist! Für die elektronische Einreichung nutzen Sie bitte zum Beispiel "Mein Justiz Postfach". Weitere Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter E-Justiz - Elektronischer Rechtsverkehr.

E-Mail-Anschriften dürfen nicht zur Übersendung von Mitteilungen in Rechtssachen verwendet werden, da die Einreichung per E-Mail NICHT zugelassen ist! Für die elektronische Einreichung nutzen Sie bitte zum Beispiel "Mein Justiz Postfach". Weitere Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter E-Justiz - Elektronischer Rechtsverkehr.


Landesweite Informationen

Hinweis zu betrügerischen SMS

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch Gerichte keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.

Beispiel einer betrügerischen SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste: „Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-220 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf. 089/XXXXX) 

Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifel nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter 03381/399-0. (Stichwort: Vermeintliche SMS von einem Gericht)

Hinweis zu betrügerischen SMS

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch Gerichte keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.

Beispiel einer betrügerischen SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste: „Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-220 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf. 089/XXXXX) 

Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifel nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter 03381/399-0. (Stichwort: Vermeintliche SMS von einem Gericht)

Das Amtsgericht informiert

Sprechzeiten

Organisation
Organisation:
Amtsgericht Fürstenwalde/Spree
Standort
Öffnungszeiten:
  • Montag
    keine Sprechzeiten
  • Dienstag
    09:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch
    keine Sprechzeiten
  • Donnerstag
    09:00 bis 12:00 Uhr
  • Freitag
    09:00 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner:

Zur Vermeidung von Wartezeiten ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich!

Termine und Auskünfte erteilen die zuständigen Geschäftsstellen. Die Geschäftsstellen erreichen Sie telefonisch über die Zentrale des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree unter der Telefonnummer 03361/509-6. Die Zentrale wird Sie mit der zuständigen Abteilung verbinden oder Ihre Telefonnummer notieren, um einen Rückruf realisieren zu können. Aufgrund der Vielzahl der Anrufe wird um etwas Geduld gebeten.

Zur Vermeidung von Wartezeiten ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich!

Termine und Auskünfte erteilen die zuständigen Geschäftsstellen. Die Geschäftsstellen erreichen Sie telefonisch über die Zentrale des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree unter der Telefonnummer 03361/509-6. Die Zentrale wird Sie mit der zuständigen Abteilung verbinden oder Ihre Telefonnummer notieren, um einen Rückruf realisieren zu können. Aufgrund der Vielzahl der Anrufe wird um etwas Geduld gebeten.

  • Informationen zu Nachlasssachen und Erbausschlagungen

    Sprechtage in der Nachlassabteilung finden zu den regulären Sprechzeiten

    - Dienstag von 09:00 bis 12:00 und 15:00 bis 17:00 Uhr

    (Dienstagnachmittag ausschließlich Erbausschlagungen)

    - Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 

    - Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    jedoch ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung (03361 509 853)

    Im Ausnahmefall können dringende Erbausschlagungen (Fristablauf) nach Absprache an allen Sprechtagen aufgenommen werden.

    Bei Fragen zu Nachlassangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die o.g. Telefonnummer.

    Sprechtage in der Nachlassabteilung finden zu den regulären Sprechzeiten

    - Dienstag von 09:00 bis 12:00 und 15:00 bis 17:00 Uhr

    (Dienstagnachmittag ausschließlich Erbausschlagungen)

    - Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 

    - Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    jedoch ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung (03361 509 853)

    Im Ausnahmefall können dringende Erbausschlagungen (Fristablauf) nach Absprache an allen Sprechtagen aufgenommen werden.

    Bei Fragen zu Nachlassangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die o.g. Telefonnummer.

  • Informationen Beratungshilfe

    Sprechzeit der Geschäftsstelle für Beratungshilfeverfahren

    • Dienstag: 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr

    In dieser Zeit erfolgt nur die Hilfe für das korrekte Ausfüllen dieser Anträge!

    Die von Ihnen ausgefüllten Anträge oder Schriftstücke, die Sie noch nachreichen wollen, können jedoch zu den sonstigen Sprechzeiten in der Wachtmeisterei abgegeben oder per Post übersandt werden.

    Sprechzeit der Geschäftsstelle für Beratungshilfeverfahren

    • Dienstag: 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr

    In dieser Zeit erfolgt nur die Hilfe für das korrekte Ausfüllen dieser Anträge!

    Die von Ihnen ausgefüllten Anträge oder Schriftstücke, die Sie noch nachreichen wollen, können jedoch zu den sonstigen Sprechzeiten in der Wachtmeisterei abgegeben oder per Post übersandt werden.

  • Zahlstelle

    Öffnungszeiten der Zahlstelle 

    Dienstag:       09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Donnerstag: 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

    sowie nach telefonischer Vereinbarung ( 03361 509 745 )

    Öffnungszeiten der Zahlstelle 

    Dienstag:       09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Donnerstag: 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

    sowie nach telefonischer Vereinbarung ( 03361 509 745 )

  • Konzentrierter Bereitschaftsdienst im Bereich des Landgerichts Frankfurt (Oder)

    Aufgrund der Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten und Zuständigkeitskonzentrationen vom 3.6.2010, GVBl. Nr. 28, wird der gerichtliche Bereitschaftsdienst für Eilanträge im Bereich des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree von den folgenden Gerichten wahrgenommen: 

    Zeitraum von: bis Zuständiges Gericht
    01.01.2023, 15.00 Uhr 20.01.2023, 08.00 Uhr Amtsgericht Frankfurt (Oder)
    20.01.2023, 15.00 Uhr 03.02.2023, 08.00 Uhr Amtsgericht Frankfurt (Oder), Zweigstelle Eisenhüttenstadt
    03.02.2023, 15.00 Uhr 05.05.2023, 08.00 Uhr Amtsgericht Fürstenwalde/Spree
    05.05.2023, 15.00 Uhr 28.08.2023, 08.00 Uhr Amtsgericht Frankfurt (Oder)
    28.08.2023, 15.00 Uhr 18.08.2023, 08.00 Uhr Amtsgericht Frankfurt (Oder), Zweigstelle Eisenhüttenstadt
    18.08.2023, 15:00 Uhr 17.11.2023, 08:00 Uhr Amtsgericht Fürstenwalde/Spree
    17.11.2023, 15:00 Uhr 31.12.2023, 08:00 Uhr Amtsgericht Frankfurt (Oder)

    Bei den Amtsgerichten Fürstenwalde/Spree, Frankfurt (Oder) und Eisenhüttenstadt ist außerhalb der üblichen Dienstzeiten - zur Tageszeit - ein gemeinsamer Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser ist zuständig für die Erledigung unaufschiebbarer Dienstgeschäfte.

    Der richterliche Eildienst ist grundsätzlich als Rufbereitschaft eingerichtet. Der diensthabende Richter ist über die Polizei in Fürstenwalde/Spree zu erreichen. In dringenden Fällen, die keinen Aufschub dulden, wenden Sie sich bitte an die Polizei in Fürstenwalde/Spree, Telefon:03361568 - 0. Diese verständigt dann den jeweiligen Bereitschaftsdienst des Gerichts.

    Seit dem 01. Juni 2022 können EGVP-Nachrichten mit hoher Sendepriorität versandt und entsprechend für den Bereitschaftsdienst ausgesteuert und beschleunigt werden. Vorsorglich sollten aber besonders eilige Anträge etwa in Freiheitsentziehungs- oder Unterbringungssachen zunächst weiterhin wie schon bisher auch telefonisch angekündigt werden.

    Bitte beachten Sie, dass Eilanträge an die für den Bereitschaftsdienst unzuständigen Gerichte erst wieder am nächsten Werktag bearbeitet werden können

    Aufgrund der Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten und Zuständigkeitskonzentrationen vom 3.6.2010, GVBl. Nr. 28, wird der gerichtliche Bereitschaftsdienst für Eilanträge im Bereich des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree von den folgenden Gerichten wahrgenommen: 

    Zeitraum von: bis Zuständiges Gericht
    01.01.2023, 15.00 Uhr 20.01.2023, 08.00 Uhr Amtsgericht Frankfurt (Oder)
    20.01.2023, 15.00 Uhr 03.02.2023, 08.00 Uhr Amtsgericht Frankfurt (Oder), Zweigstelle Eisenhüttenstadt
    03.02.2023, 15.00 Uhr 05.05.2023, 08.00 Uhr Amtsgericht Fürstenwalde/Spree
    05.05.2023, 15.00 Uhr 28.08.2023, 08.00 Uhr Amtsgericht Frankfurt (Oder)
    28.08.2023, 15.00 Uhr 18.08.2023, 08.00 Uhr Amtsgericht Frankfurt (Oder), Zweigstelle Eisenhüttenstadt
    18.08.2023, 15:00 Uhr 17.11.2023, 08:00 Uhr Amtsgericht Fürstenwalde/Spree
    17.11.2023, 15:00 Uhr 31.12.2023, 08:00 Uhr Amtsgericht Frankfurt (Oder)

    Bei den Amtsgerichten Fürstenwalde/Spree, Frankfurt (Oder) und Eisenhüttenstadt ist außerhalb der üblichen Dienstzeiten - zur Tageszeit - ein gemeinsamer Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser ist zuständig für die Erledigung unaufschiebbarer Dienstgeschäfte.

    Der richterliche Eildienst ist grundsätzlich als Rufbereitschaft eingerichtet. Der diensthabende Richter ist über die Polizei in Fürstenwalde/Spree zu erreichen. In dringenden Fällen, die keinen Aufschub dulden, wenden Sie sich bitte an die Polizei in Fürstenwalde/Spree, Telefon:03361568 - 0. Diese verständigt dann den jeweiligen Bereitschaftsdienst des Gerichts.

    Seit dem 01. Juni 2022 können EGVP-Nachrichten mit hoher Sendepriorität versandt und entsprechend für den Bereitschaftsdienst ausgesteuert und beschleunigt werden. Vorsorglich sollten aber besonders eilige Anträge etwa in Freiheitsentziehungs- oder Unterbringungssachen zunächst weiterhin wie schon bisher auch telefonisch angekündigt werden.

    Bitte beachten Sie, dass Eilanträge an die für den Bereitschaftsdienst unzuständigen Gerichte erst wieder am nächsten Werktag bearbeitet werden können

  • Informationen für Menschen mit Behinderung

    Parkplätze: Parkhäuser befinden sich in der Fürstengalerie (Einfahrt über Reinheimer Straße) und in dem gegenüberliegenden Gebäude (Einfahrt über Frankfurter Straße). Beide Parkhäuser sind mit Fahrstühlen ausgestattet.

    Den barrierefreien Zugang zum Amtsgericht Fürstenwalde/Spree finden Sie links neben dem Eingang zur Fürstengalerie (Reinheimer Straße). Über eine Schräge vor der Deutschen Bank gelangen Sie zum Eingang.

    Wenn Sie dann nach links schauen, sehen Sie den Eingang des Amtsgerichts (ein wenig verdeckt durch eine Säule). Wenn Sie sich noch ein Stück weiter bewegen und wieder links schauen, sehen Sie den Eingang zur Fürstengalerie.

    Im Eingangsbereich der Behörde helfen Ihnen die Mitarbeiter der Wachtmeisterei gerne weiter. Hier befinden Sie sich auf der Etage 0 des Amtsgerichts. Die höher gelegenen Etagen 1 bis 4 können Sie über den Fahrstuhl erreichen. Dieser befindet sich links hinter der zweiten Glastür.

    Das Behinderten-WC befindet sich in der Etage 1 zweimal rechts hinter einer Glastür (schräg gegenüber von Zimmer 111).

    Ansprechperson für Menschen mit Behinderung

    Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden.

    Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.

    Ansprechperson für Menschen mit Behinderung:

    • Frau Justizamtsinspektorin Wutka
    • Telefon: +49 (0) 3361 50 9 - 6 (Zentrale des Gerichts)

    Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

    Parkplätze: Parkhäuser befinden sich in der Fürstengalerie (Einfahrt über Reinheimer Straße) und in dem gegenüberliegenden Gebäude (Einfahrt über Frankfurter Straße). Beide Parkhäuser sind mit Fahrstühlen ausgestattet.

    Den barrierefreien Zugang zum Amtsgericht Fürstenwalde/Spree finden Sie links neben dem Eingang zur Fürstengalerie (Reinheimer Straße). Über eine Schräge vor der Deutschen Bank gelangen Sie zum Eingang.

    Wenn Sie dann nach links schauen, sehen Sie den Eingang des Amtsgerichts (ein wenig verdeckt durch eine Säule). Wenn Sie sich noch ein Stück weiter bewegen und wieder links schauen, sehen Sie den Eingang zur Fürstengalerie.

    Im Eingangsbereich der Behörde helfen Ihnen die Mitarbeiter der Wachtmeisterei gerne weiter. Hier befinden Sie sich auf der Etage 0 des Amtsgerichts. Die höher gelegenen Etagen 1 bis 4 können Sie über den Fahrstuhl erreichen. Dieser befindet sich links hinter der zweiten Glastür.

    Das Behinderten-WC befindet sich in der Etage 1 zweimal rechts hinter einer Glastür (schräg gegenüber von Zimmer 111).

    Ansprechperson für Menschen mit Behinderung

    Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden.

    Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.

    Ansprechperson für Menschen mit Behinderung:

    • Frau Justizamtsinspektorin Wutka
    • Telefon: +49 (0) 3361 50 9 - 6 (Zentrale des Gerichts)

    Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

  • Zeugenbetreuung

    Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeuge oder Zeugin haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuer:

    • für Strafsachen:  JB Ilona Radziwiller
    • für Zivilsachen:  JOS Kay Lambrecht
    • Telefon : +49 (0) 3361 509 - 6 (Zentrale des Gerichts)
    • erreichbar während den Sprechzeiten des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree

    Bitte beachten Sie, dass die Zeugenbetreuer keine Rechtsberatung erteilen.

    Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. 

    Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg .

    Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.

    Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeuge oder Zeugin haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuer:

    • für Strafsachen:  JB Ilona Radziwiller
    • für Zivilsachen:  JOS Kay Lambrecht
    • Telefon : +49 (0) 3361 509 - 6 (Zentrale des Gerichts)
    • erreichbar während den Sprechzeiten des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree

    Bitte beachten Sie, dass die Zeugenbetreuer keine Rechtsberatung erteilen.

    Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. 

    Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg .

    Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.

  • Anfahrt

    Das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree befindet sich in der "Fürstengalerie", Eisenbahnstr. 8, unmittelbar im Zentrum der Stadt Fürstenwalde/Spree und gegenüber der Sparkasse Oder-Spree.

    Mit dem Kraftfahrzeug:

    Von der Bundesautobahn BAB 12 aus Richtung Berlin und Frankfurt(Oder) kommend:

    • Abfahrt an der Anschlußstelle Fürstenwalde West
    • sodann rechts abbiegen auf die August-Bebel-Straße
    • auf August-Bebel-Straße bis Spreebrücke (ca. 3 Km)
    • hinter der Spreebrücke halten Sie sich leicht links und folgen der Eisenbahnstraße (ca. 600 m)
    • auf der linken Seite ist das Gebäude der Sparkasse Oder-Spree und auf der rechten Seite befindet sich gegenüber die Fürstengalerie
    • in der Fürstengalerie ist sodann auch das Amtsgericht gelegen

    Mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Deutsche Bahn AG)

    Mit dem Regionalexpress der Linie 1 aus Frankfurt(Oder) und Berlin kommend (ca. ½ Stundentakt)

    • vom Bahnhof mit den Stadtlinien bis zur Haltestelle Kaiserhof und sodann zu Fuß ca. 250 m weiter geradeaus
    • oder in ca. 10 Gehminuten vom Bahnhof stadteinwärts fußläufig gut erreichbar

    Parkmöglichkeiten
    Ein Parkhaus befindet sich in unmittelbarer Nähe des Gerichts in der Reinheimer Straße.

    Das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree befindet sich in der "Fürstengalerie", Eisenbahnstr. 8, unmittelbar im Zentrum der Stadt Fürstenwalde/Spree und gegenüber der Sparkasse Oder-Spree.

    Mit dem Kraftfahrzeug:

    Von der Bundesautobahn BAB 12 aus Richtung Berlin und Frankfurt(Oder) kommend:

    • Abfahrt an der Anschlußstelle Fürstenwalde West
    • sodann rechts abbiegen auf die August-Bebel-Straße
    • auf August-Bebel-Straße bis Spreebrücke (ca. 3 Km)
    • hinter der Spreebrücke halten Sie sich leicht links und folgen der Eisenbahnstraße (ca. 600 m)
    • auf der linken Seite ist das Gebäude der Sparkasse Oder-Spree und auf der rechten Seite befindet sich gegenüber die Fürstengalerie
    • in der Fürstengalerie ist sodann auch das Amtsgericht gelegen

    Mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Deutsche Bahn AG)

    Mit dem Regionalexpress der Linie 1 aus Frankfurt(Oder) und Berlin kommend (ca. ½ Stundentakt)

    • vom Bahnhof mit den Stadtlinien bis zur Haltestelle Kaiserhof und sodann zu Fuß ca. 250 m weiter geradeaus
    • oder in ca. 10 Gehminuten vom Bahnhof stadteinwärts fußläufig gut erreichbar

    Parkmöglichkeiten
    Ein Parkhaus befindet sich in unmittelbarer Nähe des Gerichts in der Reinheimer Straße.

  • Zugangskontrolle, Nichtraucherschutz

    Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass Sie im Eingangsbereich des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben. Für etwaige Zutrittskontrollen führen Sie bitte Ausweispapiere (Bundespersonalausweis / Reisepass oder Dienstausweis) mit.

    Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese Kontrollen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.

    Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.

    Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree ist das Rauchen nicht gestattet.  

    Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass Sie im Eingangsbereich des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben. Für etwaige Zutrittskontrollen führen Sie bitte Ausweispapiere (Bundespersonalausweis / Reisepass oder Dienstausweis) mit.

    Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese Kontrollen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.

    Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.

    Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree ist das Rauchen nicht gestattet.